Bezirke Berlin

Bestattung in Berlin: die Bezirke und ihre Friedhofsträger

Berlin hat keinen einheitlichen Friedhofsträger. Neben den landeseigenen Friedhöfen, die die Bezirksämter verwalten, gibt es evangelische, katholische, jüdische und freireligiöse Friedhöfe mit eigenen Ordnungen. Welche Grabarten möglich sind, welche Ruhefrist gilt und wonach sich die Gebühren richten, hängt deshalb nicht am Wohnort, sondern am Träger des Friedhofs. Auf diesen Seiten haben wir für die Bezirke, in denen wir am häufigsten begleiten, zusammengestellt, welche Friedhöfe dort beisetzen und wer dafür zuständig ist.

Wer einen Friedhof trägt, bestimmt die Regeln

Träger der landeseigenen Friedhöfe ist das Land Berlin. Dort wird unabhängig von Konfession und Weltanschauung beigesetzt, und die Ausübung religiöser und weltanschaulicher Gebräuche ist gewährleistet (§ 2 Abs. 2 Friedhofsgesetz Berlin, gelesene Fassung Stand 1. März 2020). Nichtlandeseigene Friedhöfe dienen zunächst der Bestattung der Mitglieder der jeweiligen Kirche, Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft; ob auch Nichtmitglieder beigesetzt werden, liegt nach § 2 Abs. 3 im Ermessen des Trägers und darf bei zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses nicht verweigert werden. In der Praxis heißt das: Wir fragen für den gewünschten Friedhof an, bevor Sie sich entscheiden.

Was wir vor der Planung klären

Ein Bezirk kann mehrere Träger nebeneinander haben, und nicht jeder bekannte Friedhof nimmt noch Beisetzungen an. Wir prüfen deshalb zuerst, ob am gewünschten Ort überhaupt beigesetzt werden kann, welche Grabart dort angeboten wird und wie die Feierhalle ausgestattet ist. Erst danach lassen sich Ablauf, Termin und Kosten belastbar planen. Die Bestandteile eines Gesamtbetrags erklären wir unter Bestattungskosten in Berlin; was in den ersten Stunden zu tun ist, steht unter Trauerfall.

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