Stadtansicht von Berlin-Lichtenberg

Bestattung Lichtenberg

Bestattung in Berlin-Lichtenberg: Friedhöfe mehrerer Träger im Vergleich

In Lichtenberg treffen mehrere Friedhofsträger auf engem Raum aufeinander: das Land Berlin, zwei evangelische Friedhofsverbände und die katholische Kirche. Für Angehörige ist das zunächst unübersichtlich, denn Grabarten, Ruhefristen und Gebühren hängen genau daran. Wir sortieren das für Sie und fragen dort an, wo die Beisetzung stattfinden soll.

Vier Träger in einem Bezirk

Der Zentralfriedhof Friedrichsfelde an der Gudrunstraße ist landeseigen und wird vom Bezirksamt Lichtenberg verwaltet; er wurde 1881 eröffnet und ist durch die 1951 eingeweihte Gedenkstätte der Sozialisten weit über den Bezirk hinaus bekannt. An Gedenktagen ist mit vielen Besuchern zu rechnen, was wir bei der Terminwahl berücksichtigen. Landeseigen sind außerdem die Friedhöfe Rummelsburg und Hohenschönhausen.

Der Friedhof St. Andreas-St. Markus an der Konrad-Wolf-Straße gehört zum Ev. Friedhofsverband Berlin Stadtmitte, der Alte Friedhof Friedrichsfelde an der Marzahner Chaussee dagegen zum Friedhofsverband Berlin Süd Ost - zwei verschiedene Verbände mit eigenen Ordnungen. Auf dem Gelände des Alten Friedhofs Friedrichsfelde steht die Metropolitankirche der rumänisch-orthodoxen Gemeinde Berlins. Direkt neben St. Andreas-St. Markus liegt der katholische St. Hedwig-Friedhof Hohenschönhausen.

Naturnahe Beisetzung und Ruhefristen

Der Friedhof St. Andreas-St. Markus ist 1885 angelegt worden, hat alte Lindenbestände und weite Wiesenflächen und bietet nach Angabe des Trägers naturnahe Beisetzungen unter Bäumen an; er ist konfessionell offen, die Mindestruhefrist beträgt 20 Jahre. Die denkmalgeschützte Friedhofskapelle von 1900 wurde in den 1990er Jahren saniert. Wer eine Baumbestattung im Stadtgebiet sucht, findet hier eine Möglichkeit ohne weite Anfahrt.

Der Alte Friedhof Friedrichsfelde hat die breiteste Auswahl an Urnengrabarten im Bezirk: Wahlstellen für Erde und Urne, Urnenrundstelle, Urnenplattenanlage, Urnengemeinschaftsanlage mit Stele, Urnengemeinschaftsanlage mit Namensnennung, Reihengräber und Patenschafts-Wahlgräber. Welche Ruhefrist und welche Nutzungsdauer im Einzelfall gilt, ist je Friedhof unterschiedlich geregelt; wir fragen es vor der Beauftragung ab und schreiben es in die Aufstellung.

Friedhöfe in Lichtenberg im Überblick

Zentralfriedhof Friedrichsfelde

Gudrunstraße 20, 10365 Berlin

Träger: landeseigen, Bezirksamt Lichtenberg

Am 21. Mai 1881 eröffnet; Gedenkstätte der Sozialisten, eingeweiht am 14. Januar 1951; Grabstätten von Karl Liebknecht und Rosa Luxemburg.

Quelle: berlin.de, Bezirksamt Lichtenberg; Senatsverwaltung, Liste der landeseigenen Friedhöfe, abgerufen am 2026-09-02

Friedhof St. Andreas-St. Markus

Konrad-Wolf-Straße 33-34, 13055 Berlin

Träger: Ev. Friedhofsverband Berlin Stadtmitte, Region Ost

1885 angelegt; naturnahe Beisetzungen unter Bäumen; konfessionell offen; Mindestruhefrist 20 Jahre; denkmalgeschützte Friedhofskapelle von 1900, saniert 1993 bis 1999; parkähnlicher Charakter mit alten Lindenbeständen.

Quelle: evfbs.de, Einzeldarstellung St. Andreas-St. Markus, abgerufen am 2026-09-02

Alter Friedhof Friedrichsfelde

Marzahner Chaussee 20, 10315 Berlin

Träger: Friedhofsverband Berlin Süd Ost (evangelisch)

1860 gegründet, rund zwei Hektar; Wahlstelle Erde und Urne, Urnenrundstelle, Urnenplattenanlage, Urnengemeinschaftsanlage mit Stele und mit Namensnennung, Reihengräber, Patenschafts-Wahlgrab; Metropolitankirche der rumänisch-orthodoxen Gemeinde auf dem Gelände.

Quelle: efbso.de, Alter Friedhof Friedrichsfelde, abgerufen am 2026-09-02

St. Hedwig-Friedhof Hohenschönhausen

Konrad-Wolf-Straße 30-32, 13055 Berlin

Träger: katholisch, Erzbistum Berlin; Zentrale Friedhofsverwaltung St. Hedwig

Am gleichen Standort liegt der St. Pius-Friedhof. Zu Grabarten und Besonderheiten liegt uns keine belegte Angabe vor; wir fragen sie bei der Friedhofsverwaltung ab.

Quelle: erzbistumberlin.de, Übersicht der Friedhöfe, abgerufen am 2026-09-02

Friedhof Rummelsburg und Friedhof Hohenschönhausen

Rummelsburger Straße 71-73, 10315 Berlin und Ferdinand-Schultze-Straße 115, 13053 Berlin

Träger: landeseigen, Bezirksamt Lichtenberg

In der Liste der landeseigenen Friedhöfe Berlins geführt. Zu Grabarten liegen keine öffentlichen Einzelangaben vor; wir fragen sie bei der Friedhofsverwaltung ab.

Quelle: Senatsverwaltung, Liste der landeseigenen Friedhöfe, Stand 31.12.2024, abgerufen am 2026-09-02

Zuständige Friedhofsverwaltung

Bezirksamt Lichtenberg, Straßen- und Grünflächenamt, Fachbereich IV

Alt-Friedrichsfelde 60, 10315 Berlin

Zuständig für die Bereitstellung der öffentlichen Friedhöfe, die Vergabe von Grabstellen und die Pflege.

Quelle: berlin.de, Bezirksamt Lichtenberg, abgerufen am 2026-09-02

Friedhofsgebühren und Bestattungskosten

In Lichtenberg hängt die Gebührengrundlage am Träger. Für den Zentralfriedhof Friedrichsfelde und die übrigen landeseigenen Friedhöfe gilt die Gebührenordnung für die landeseigenen Friedhöfe Berlins vom 17. November 2003; die auf berlin.de bereitgestellte Fassung nennt als letzte Änderung den 11. November 2008 (abgerufen am 2. September 2026). Für St. Andreas-St. Markus gilt die Ordnung des Ev. Friedhofsverbands Berlin Stadtmitte, für den Alten Friedhof Friedrichsfelde die des Friedhofsverbands Berlin Süd Ost und für den St. Hedwig-Friedhof die des katholischen Trägers - vier Grundlagen in einem Bezirk.

Friedhofsgebühren sind Fremdkosten; wir weisen sie in der Kostenaufstellung getrennt von unserer Leistung aus und Sie erhalten die Aufstellung schriftlich, bevor Sie uns beauftragen. Wie sich ein Gesamtbetrag zusammensetzt, steht unter Bestattungskosten in Berlin.

Fristen in Berlin, die den Zeitplan bestimmen

In Berlin ist eine verstorbene Person innerhalb von 36 Stunden in eine Leichenhalle zu überführen, sofern die Bestattung nicht in dieser Zeit erfolgt (§ 9 Abs. 1 Bestattungsgesetz Berlin). Vor einer Einäscherung ist eine zweite Leichenschau vorgeschrieben, im Regelfall im einäschernden Krematorium (§ 20, Fassung gültig ab 29. Februar 2024). Aschen sind innerhalb von sechs Monaten nach der Einäscherung beizusetzen (§ 21 Abs. 2), und § 16 regelt in einer Rangfolge, wer zur Bestattung verpflichtet ist. Quelle: Bestattungsgesetz Berlin vom 2. November 1973, konsolidierte Fassung Stand 1. März 2024, abgerufen am 2. September 2026. Die nächsten Schritte im Sterbefall finden Sie unter Trauerfall.

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Häufige Fragen zur Bestattung in Lichtenberg

Was bedeutet eine Mindestruhefrist von 20 Jahren?+

Sie gibt an, wie lange eine Grabstelle nach der Beisetzung nicht neu belegt wird. Für den Friedhof St. Andreas-St. Markus gibt der Träger 20 Jahre als Mindestruhefrist an. Auf anderen Friedhöfen im Bezirk kann die Frist abweichen; wir fragen sie für den gewünschten Friedhof ab.

Ist in Lichtenberg eine Beisetzung unter Bäumen möglich?+

Ja. Der Friedhof St. Andreas-St. Markus an der Konrad-Wolf-Straße 33-34 bietet nach Angabe des Ev. Friedhofsverbands naturnahe Beisetzungen unter Bäumen an. Welche Flächen frei sind, klären wir vor Ihrer Entscheidung.

Wer verwaltet den Zentralfriedhof Friedrichsfelde?+

Der Zentralfriedhof Friedrichsfelde ist ein landeseigener Friedhof und wird vom Bezirksamt Lichtenberg verwaltet. Anfragen zu Grabstellen laufen deshalb über das Straßen- und Grünflächenamt des Bezirks.