Stadtansicht von Berlin-Neukölln

Bestattung Neukölln

Bestattung in Berlin-Neukölln: Friedhöfe, Feierhallen und Barrierefreiheit

In Neukölln entscheidet oft nicht die Grabart, sondern die Feierhalle. Die landeseigenen Friedhöfe des Bezirks unterscheiden sich deutlich in Größe und Zugänglichkeit ihrer Hallen - von 16 bis 120 Sitzplätzen, mit und ohne barrierefreien Zugang. Wenn Sie mit vielen Trauergästen rechnen oder Angehörige im Rollstuhl kommen, ist das der erste Punkt, den wir klären.

Feierhalle und Barrierefreiheit als Auswahlkriterium

Der Parkfriedhof Neukölln am Buckower Damm hat nach Angabe des Bezirksamts zwei barrierefreie Feierhallen mit 120 beziehungsweise 55 Sitzplätzen, jeweils mit WC, Warteraum und einem Raum für die Abschiednahme am offenen Sarg. Der Friedhof Buschkrugallee hat eine Feierhalle mit 70 Sitzplätzen, Rampenzugang und WC, der Friedhof Koppelweg eine Halle mit 50 Sitzplätzen und einem Raum für die Abschiednahme am offenen Sarg. Der Friedhof Rudow hat eine Feierhalle mit 16 Sitzplätzen, die nicht barrierefrei ist, dazu einen überdachten Pavillon.

Auch die Beisetzungstage sind nicht überall gleich: Für den Parkfriedhof nennt das Bezirksamt Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag, für den Friedhof Rudow den Dienstag. Beim Friedhof Rudow ist nach Angabe des Bezirksamts zudem kein Erwerb einer Grabstelle zu Lebzeiten möglich - für eine Bestattungsvorsorge mit festgelegtem Grab ist das ein wichtiger Punkt. Die Grabartenangaben des Bezirksamts tragen den Stand Juni 2026 und den Vermerk, dass Irrtümer vorbehalten sind; verbindlich ist die Auskunft der Friedhofsverwaltung.

Konfessionelle Grabfelder an der Hermannstraße

Zwei evangelische Friedhöfe an der Hermannstraße ergänzen das bezirkliche Angebot. Der Friedhof St. Thomas wurde 1865 als Alleequartierfriedhof angelegt, ist denkmalgeschützt und hat seit 2016 ein Gräberfeld der Alevitischen Gemeinde zu Berlin; dort gibt es außerdem eine große Kriegsgräberanlage und eine Ausstellung zur NS-Zwangsarbeit auf Berliner Kirchhöfen. Der Friedhof Emmaus, 1887/88 angelegt und als Gartendenkmal ausgewiesen, führt ein muslimisches Begräbnisfeld und Urnenwände als Bestattung ohne anschließende Grabpflege.

Für Familien, die eine Beisetzung nach religiösen Vorgaben wünschen, ist damit im Bezirk mehr möglich als auf den landeseigenen Friedhöfen allein. Welche Voraussetzungen der jeweilige Träger stellt, fragen wir vor der Beauftragung ab. Auf dem Parkfriedhof Neukölln gibt es zusätzlich eine Kinderruhestätte mit dem Namen Mosaikgarten, Stelenkammern, eine Baumbestattung und die Möglichkeit der Ascheverstreuung.

Friedhöfe in Neukölln im Überblick

Parkfriedhof Neukölln

Buckower Damm 148, 12349 Berlin

Träger: landeseigen, Bezirksamt Neukölln

Zwei barrierefreie Feierhallen mit 120 und 55 Sitzplätzen, jeweils WC, Warteraum und Raum für die Abschiednahme am offenen Sarg; Kinderruhestätte Mosaikgarten; Stelenkammern; Baumbestattung; Ascheverstreuung; Beisetzungen montags, mittwochs, donnerstags und freitags.

Quelle: berlin.de, Bezirksamt Neukölln, Informationen für Bestatter, Stand 06/2026, abgerufen am 2026-09-02

Friedhof Koppelweg

Koppelweg 10, 12347 Berlin

Träger: landeseigen, Bezirksamt Neukölln

Urnenruhegemeinschaftsgrabstätte im Treuhandmodell; Urnenreihengrab; Baumbestattung mit und ohne Kennung; Feierhalle mit 50 Sitzplätzen und Raum für die Abschiednahme am offenen Sarg.

Quelle: berlin.de, Bezirksamt Neukölln, Informationen für Bestatter, Stand 06/2026, abgerufen am 2026-09-02

Friedhof Buschkrugallee

Buschkrugallee 38, 12359 Berlin

Träger: landeseigen, Bezirksamt Neukölln

Baumbestattung mit und ohne Kennung; Urnengemeinschaftsgrabstätte mit und ohne Kennzeichnung; Feierhalle mit 70 Sitzplätzen, Rampenzugang, WC und Warteraum.

Quelle: berlin.de, Bezirksamt Neukölln, Informationen für Bestatter, Stand 06/2026, abgerufen am 2026-09-02

Friedhof Rudow

Köpenicker Straße 131, 12355 Berlin

Träger: landeseigen, Bezirksamt Neukölln

Feierhalle mit 16 Sitzplätzen, nicht barrierefrei, dazu überdachter Pavillon; Erd- und Urnenwahlgrab, jedoch kein Erwerb zu Lebzeiten; Beisetzungen dienstags.

Quelle: berlin.de, Bezirksamt Neukölln, Informationen für Bestatter, Stand 06/2026, abgerufen am 2026-09-02

Friedhof St. Thomas und Friedhof Emmaus

Hermannstraße 180, 12049 Berlin und Hermannstraße 133, 12051 Berlin

Träger: Ev. Friedhofsverband Berlin Stadtmitte, Region Süd

St. Thomas: 1865 als Alleequartierfriedhof angelegt, denkmalgeschützt, seit 2016 Gräberfeld der Alevitischen Gemeinde zu Berlin, große Kriegsgräberanlage, Friedhofscafe. Emmaus: 1887/88 angelegt, Gartendenkmal, muslimisches Begräbnisfeld, Urnenwände als Bestattung ohne anschließende Grabpflege.

Quelle: evfbs.de, Einzeldarstellungen St. Thomas und Emmaus, abgerufen am 2026-09-02

Zuständige Friedhofsverwaltung

Friedhofsverwaltung Neukölln, Bezirksamt Neukölln, Straßen- und Grünflächenamt

Hüfnerweg 39, 12349 Berlin

Das Bezirksamt führt eine eigene Rufnummer für die Bestattungsannahme und ein Servicetelefon. Für die evangelischen Friedhöfe an der Hermannstraße ist die Hauptverwaltung Region Süd des Ev. Friedhofsverbands Berlin Stadtmitte, Hermannstraße 184, zuständig.

Quelle: berlin.de, Bezirksamt Neukölln; evfbs.de, abgerufen am 2026-09-02

Friedhofsgebühren und Bestattungskosten

Für die landeseigenen Friedhöfe des Bezirks gilt die Gebührenordnung für die landeseigenen Friedhöfe Berlins vom 17. November 2003; die auf berlin.de bereitgestellte Fassung nennt als letzte Änderung den 11. November 2008 (abgerufen am 2. September 2026). Die Nutzung der Feierhalle ist eine eigene Gebührenposition - bei 120 Sitzplätzen fällt sie anders aus als bei 16. Für die evangelischen Friedhöfe an der Hermannstraße gilt die Ordnung des Ev. Friedhofsverbands Berlin Stadtmitte.

Friedhofsgebühren sind Fremdkosten; wir weisen sie in der Kostenaufstellung getrennt von unserer Leistung aus und Sie erhalten die Aufstellung schriftlich, bevor Sie uns beauftragen. Wie sich ein Gesamtbetrag zusammensetzt, steht unter Bestattungskosten in Berlin.

Fristen in Berlin, die den Zeitplan bestimmen

In Berlin ist eine verstorbene Person innerhalb von 36 Stunden in eine Leichenhalle zu überführen, sofern die Bestattung nicht in dieser Zeit erfolgt (§ 9 Abs. 1 Bestattungsgesetz Berlin). Vor einer Einäscherung ist eine zweite Leichenschau vorgeschrieben, im Regelfall im einäschernden Krematorium (§ 20, Fassung gültig ab 29. Februar 2024). Aschen sind innerhalb von sechs Monaten nach der Einäscherung beizusetzen (§ 21 Abs. 2), und § 16 regelt in einer Rangfolge, wer zur Bestattung verpflichtet ist. Quelle: Bestattungsgesetz Berlin vom 2. November 1973, konsolidierte Fassung Stand 1. März 2024, abgerufen am 2. September 2026. Die nächsten Schritte im Sterbefall finden Sie unter Trauerfall.

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Häufige Fragen zur Bestattung in Neukölln

Welche Feierhalle in Neukölln ist für eine große Trauerfeier geeignet?+

Der Parkfriedhof Neukölln am Buckower Damm 148 hat nach Angabe des Bezirksamts eine barrierefreie Feierhalle mit 120 Sitzplätzen und eine zweite mit 55 Plätzen. Der Friedhof Buschkrugallee bietet 70 Sitzplätze mit Rampenzugang.

Können wir in Neukölln eine Grabstelle zu Lebzeiten erwerben?+

Für den Friedhof Rudow gibt das Bezirksamt an, dass ein Erwerb zu Lebzeiten dort nicht möglich ist. Auf anderen Friedhöfen im Bezirk ist das anders geregelt. Wir fragen es für den gewünschten Friedhof ab, bevor eine Vorsorge festgelegt wird.

Gibt es in Neukölln ein muslimisches oder alevitisches Grabfeld?+

Der Friedhof Emmaus an der Hermannstraße 133 führt nach Angabe des Ev. Friedhofsverbands ein muslimisches Begräbnisfeld. Auf dem Friedhof St. Thomas an der Hermannstraße 180 besteht seit 2016 ein Gräberfeld der Alevitischen Gemeinde zu Berlin.